Bewertungskriterien
Strittig ist in der Didaktik, wie produktive Aufgaben zur
Leistungsbewertung herangezogen werden können. Von vielen Lehrerinnen
und Lehrern (z.R. auch veranlasst durch neue Lehrpläne) werden sie auch
in Klausuren eingesetzt. Dabei hat sich vor allem die Kombination von
analytischen und produktiven Aufgaben bewährt; das ist z.B. der Fall,
wenn eine Textstelle im Blick auf die zu erbringende gestaltende
Interpretation analysiert wird und die Schülerinnen und Schüler im
Anschluss daran die eigentliche Gestaltende Interpretation vornehmen.
In den Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Deutsch
(EPA) der Kultusministerkonferenz von 2002 wird ersteres das
„gestaltende Erschließen", letzteres die „gestaltende Interpretation"
genannt.
Gestaltendes
Interpretieren dient dazu, einen literarischen Text durch eine
gestaltende Antwort zu erschließen. Die Textvorlage darf dabei nicht
als bloßer Auslöser eines subjektiven oder imitativen Schreibens
fungieren. Die Textproduktion muss auf einem überprüfbaren
Textverständnis basieren, dazu zählt bei literarischen Texten
insbesondere der sprachgeschichtliche und literarhistorische Kontext.
Die Aufgabenstellung zielt insbesondere auf Leerstellen, die der
Interpret in Bindung an den Text, versehen mit einem Spielraum
individueller Akzentuierung und Pointierung, ausgestaltet. Sie muss
textkompatibel sein, d.h., sie darf einem allgemeinen Textverständnis
nicht zuwiderlaufen. Wenn sich der Eingriff in den literarischen Text,
den gestaltendes Interpretieren stets bedeutet, also vom Text her zu
legitimieren hat, stellt sich auch die Frage nach der Textauswahl bzw.
der Texteignung. Sie heißt: Bietet der Text dem gestaltenden
Interpretieren einen Zugang, insbesondere durch Offenheit (Leerstellen,
Textimpulse), der ein sinnvolles produktiv-hermeneutisches Arbeiten
erlaubt? Indem sich Gestaltung auf ein untersuchend erarbeitetes
Textverständnis gründet, wird die Wechselbeziehung beider
Erschließungsformen deutlich. Die gestaltende Interpretation bildet –
in unterschiedlicher Weise und Gewichtung – mit der untersuchenden
Texterschließung eine Gesamtaufgabe. Möglich ist auch eine Erweiterung
der Produktivaufgabe durch eine Gestaltungsreflexion, die die eigene
Textproduktion kommentiert, gestalterische Bedingungen und
Entscheidungen erläutert.
Wesentliche
Gestaltungsformen, teils innen- und teils außenperspektivisch angelegt,
sind Brief, Tagebuch, innerer Monolog, Dialog, Rollenbiografie,
Plädoyer. Möglich sind ebenso offenere Formen der Aufgabenstellung wie
etwa Gedanken und Stimmungen einer Figur notieren, Eindrücke schildern,
eine Szene gestalten (z.B. Dialoge, Regieanweisungen) oder fiktive
Gespräche arrangieren, die z.B. auch Leser und literarische Figur
zusammenführen. Besondere Bedeutung kommt dem perspektivischem Wechsel
und der Veränderung (z.B. Erweiterung) des Personals zu. Insbesondere
aus Gründen der Ergiebigkeit sind epische und dramatische Ganzschriften
Gegenstand der gestaltenden Interpretation. Die Aufgabenstellung ist
mit einem Textauszug verbunden. Einheitliche Prüfungsanforderungen in
der Abiturprüfung Deutsch (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom
01.12.1989 i.d.F. vom 24.05.2002), S. 18 ff
Einige der Kriterien für eine umfassende Beurteilung
dieser Prüfungsaufgabe sind dadurch schon angerissen, sollen aber im
Folgenden noch präzisiert werden.
Erster Kriterienbereich: rezeptive Fähigkeiten;
Textverständnis
(vgl. dazu auch: Kaspar H. Spinner, Produktive
Verfahren im Literaturunterricht. In: K.H.S. (Hrsg.): Neue Wege im
Literaturunterricht. Informationen, Hintergründe, Arbeitsanregungen.
Schroedel-Verlag, Hannover 1999, S. 33 ff.)
- Zunächst kommt es darauf an,
Sprache, Inhalt, Form, Personendarstellung usw. der Vorlage möglichst
gut zu treffen – dies kann natürlich bedeuten, dass es sich anbietet,
beispielsweise von gewissen sprachlichen Normen abzuweichen oder
planvoll Brüche in den Text einzubauen. Dies betrifft letztendlich die
Frage, wie genau der Text und seine Problematik in allen Details
wahrgenommen wurde und wie differenziert der Schüler bzw. die Schülerin
ihn verarbeitet hat. Bewertungskriterien ergeben sich zunächst einmal
durch den Textbezug der gestellten Aufgabe. Wenn z.B. ein innerer
Monolog einer Figur verfasst werden soll, ist zu prüfen, ob der Monolog
mit der Gestaltung der Figur im Ausgangstext kompatibel ist. Ferner
spielt eine Rolle, ob durch den inneren Monolog eine erhellende
Erschließung der Figur erfolgt. Wenn er z.B. nur eine Rekapitulation
des Handlungsgeschehens enthält, ist er weniger ergiebig, als wenn ein
innerer Konflikt der Figur entfaltet wird.
- Wichtig ist des weiteren, dass zwischen den einzelnen
Teilen des verfassten Textes ein Zusammenhang besteht und eine logische
gedankliche Abfolge erkennbar ist. Je nach Vorlage kann es dabei im
Extremfall durchaus vorkommen, dass diese „Logik" in einer kohärenten
Darstellung bruchstückhafter Gedanken und Wahrnehmungsfetzen besteht.
- Wie auch bei traditionellen Interpretationsaufsätzen
spielt die Problemtiefe und die Differenziertheit des Erfassten eine
Rolle. Auch die mögliche Aussageabsicht des Verfassers wird dabei
selbstverständlich berührt.
Zweiter Kriterienbereich: produktive Fähigkeiten
- Hier wird die Fähigkeit eines
Schülers, einer Schülerin beurteilt, einen Text auf dem Hintergrund
der Vorlage (ein wichtiger Zusatz!) zu produzieren. Bei vielen
Aufgaben kommt es auf textbezogenen Einfallsreichtum, Detailtreue oder
den Blick für repräsentative Einzelheiten an (Mimik, Gestik einer
Person, Symbolhaftigkeit, Repräsentanz eines Schauplatzes oder
Gegenstands u.a.m.). Derlei Details sind natürlich funktional in den
Gesamttext einzubinden und für die weitere innere Handlung des Textes
zu nutzen. Es geht hier also um das darstellende Nachempfinden und
Kreieren passender Details und Stimmungen.
- Desgleichen sind Aspekte wie Querverweise, Motive und
Bilder in diesem Zusammenhang wichtig (Kopfermann spricht hier von
„immanenter Poetik"). Hinzu kommt als weiteres wichtiges Merkmal
gestaltenden Interpretierens die Frage, wie bzw. ob die Schülerinnen
und Schüler eine gewisse Indirektheit des Erzählens beherrschen und in
ihrem Text potentielle Offenheit oder gar Mehrdeutigkeit erzeugen und
ob sie in der Lage sind, eine bestimmte Perspektive und die oft damit
verbundenen Tempora erzählerisch und logisch durchzuhalten.
Desgleichen: Folgt die Handlung einer inneren Logik, einem erkennbaren
Plan, sind die Personen authentisch oder weisen sie unmotivierte Brüche
in ihrem Verhalten auf?
- Schließlich ist die Frage, ob es bei der Darstellung
redundante Elemente gibt („Leerlauf") oder ob die Konzeption semantisch
kompakt ist.
Dritter Kriterienbereich: kreative Fähigkeiten
- Dieser Kriterienbereich kann
durchaus zu den ersten beiden in ein gewisses Spannungsverhältnis
geraten, ja sogar zu Konflikten führen: Wieviel Originalität und
Individualität ist möglich oder gar geboten, wenn es darum geht, einen
Text nachzuempfinden und auch subtilere Details möglichst kohärent im
Sinne der Vorlage zu produzieren? Folglich muss dieser Kriterienbereich
je nach zugrunde liegendem Text unterschiedlich gewichtet werden.
Nichtsdestoweniger ist zu fragen, ob sich nicht doch innovative
Elemente finden, die vielleicht über den Text hinausgehen, diesen aber
nicht konterkarieren, sondern im Sinne der oben umrissenen kreativen
Analyse bereichern? Gibt es ungewöhnliche Ideen oder besonders
gelungene Bilder oder Textpassagen? – Dieser Punkt hängt, wie gesagt,
selbstverständlich eng mit den beiden erstgenannten zusammen, ja geht
eventuell sogar in ihnen auf, sollte aber dennoch explizit
herausgestrichen und beachtet werden. Optimal ist es, wenn es den
Schülerinnen und Schülern gelingt, innerhalb des von den ersten beiden
Kriterienbereichen gesetzten Rahmens Kreativität zu entfalten.
Vierter Kriterienbereich: sprachliche Fähigkeiten
- Auch hier gilt natürlich der
Grundsatz der Adäquanz: Die Sprache des Texts muss zur Sprache der
Vorlage passen, und die Schülerin bzw. der Schüler zeigt in ihrer/
seiner Arbeit, wie gut sie bzw. er diese Sprachebene zu treffen und
durchzuhalten weiß. Es gelten dabei nicht die allgemeinen stilistischen
Normen, sondern Beurteilungskriterien sind wiederum aus dem
übergeordneten Kriterium der inneren Textkohärenz heruas zu entwickeln.
Leitfunktion für die Beurteilung von Stil in produktiven Aufgaben hat
also die literarische Interpretation. Je nach Textart variieren die
Aspekte, auf die es besonders ankommt.
- Hinzu kommt bei diesem Oberpunkt natürlich noch die
Bewertung nach den herkömmlichen fachspezifischen Korrekturrichtlinien
(Gr, Sb, R usw.). Dieser Aspekt ist hier eher noch höher zu gewichten
als bei einem herkömmlichen Interpretationsaufsatz.
Fünfter Kriterienbereich: eventuelle besondere
Beurteilungsfaktoren
- Nach Liebnau sind noch
eventuelle qualitätsmindernde Faktoren zu berücksichtigen, wobei man
diesen selbstverständlich eventuelle besonders herausragende Leistungen
zur Seite stellen muss, die durch die bisher genannten Kriterien nicht
abzudecken sind, die aber immer wieder vorkommen. So können einzelne
brilliante Formulierungen, Gedanken oder Detailbeobachtungen eine
besondere Berücksichtigung erfahren.
Bewertungskriterien II
sehr frei nach: Bernd Schurf,
Bewertung produktiver Schülerarbeiten, in: DU 48/1995, Heft 7/8, und
Harro Müller-Michaels, Noten für Kreativität? In DU 46/1993, H.7/8
Wenn die Kriterien des ersten Katalogs eingeteilt waren in
vier verschiedene Kategorien von Fähigkeiten der Schülerinnen und
Schüler, folgt die zweite Reihe von Beurteilungskriterien eher einer
Checkliste der Korrektur, ohne dabei wesentlich Neues gegenüber der
ersten zu bieten. Der Aufbau ist pyramidenartig, d.h., die sprachliche
Gestaltung wird als basal verstanden, wohingegen der oberste Punkt, die
interpretatorische Kohärenz, als besondere Leistung zu werten ist.
Kohärenz (Stimmigkeit des Deutungskonzepts der beiden
Aufgabenteile):
- Ist ein stimmiges Konzept, eine
schlüssige Idee, ein Sinngefüge erkennbar, sind interpretatorische
Einzelheiten (aus Teil a der Arbeit!) erkennbar darin eingebunden –
evtl. planvolle Brüchigkeit oder dergleichen?
Komposition (Klarheit und Funktionalität des Aufbaus
bzgl. der Lösung):
- Wird insgesamt ein
Gestaltungswille erkennbar?
- Schlüssige Abfolge von Gedanken, Bildern, Handlungen?
- Bandbreite der Möglichkeiten: funktionale
Geschlossenheit – funktionales „Chaos"
Originalität (Individualität):
- Der Aspekt der Originalität
betrifft sowohl die Einzelpunkte der Beurteilungskriterien als auch den
Gesamteindruck, die Text-Wirkung insgesamt.
- Überraschende, kreative Einfälle, einprägsame eigene
Bilder,
- Gelungene Zuspitzung der Situation, pointierter
Schluss?
Adäquanz (sinnvolle Relation zum Ausgangstext):.
- Die Lösung der Schülerarbeit
folgt produktiv dem Muster oder stellt die Vorlage durch Abweichung
sinnvoll in Frage: imitative Konvergenz bis sinnvoll verändernde
Divergenz
- Werden Impulse der Vorlage aufgenommen und funktional
genutzt?
Sprache (Beachtung von Normen und Vorlage):
- Beachtung gültiger Normen der
Sprachrichtigkeit und Sprachangemessenheit
- Sprache der Schülerarbeit der Vorlage adäquat?
Die Frage, was denn nun eine „gute", was eine eher
„ausreichende" Prüfungsleistung wäre, wird in den EPA folgendermaßen
beantwortet:
Die Anforderungen an eine
Gestaltungsaufgabe sind in Bezug auf die Verstehens-, Argumentations
und Darstellungsleistung gut erfüllt, wenn
- die Vorlage differenziert erfasst und das Textverständnis
entsprechend deutlich wird
- die Möglichkeiten der Vorlage erkannt und für die Erarbeitung der
eigenen Gestaltungen sensibel genutzt werden
- die eigene Gestaltung - auch in Bezug auf mögliche Erfordernisse der
Vorlage - überzeugend strukturiert wird
- literarische Muster und poetische Repertoires sicher erkannt und
adäquat angewandt werden
- eine eigenständige und einfallsreiche Gestaltung erkennbar wird
- die Gestaltung in Stil und Struktur mit der Vorlage nuancenreich
korrespondiert
- eine eigenständige Argumentation entwickelt wird
- je nach Aufgabenstellung die eigene Gestaltung überzeugend
reflektiert wird.
Die Anforderungen an eine
Gestaltungsaufgabe sind in Bezug auf die Verstehens-, Argumentations-
und Darstellungsleistung ausreichend erfüllt, wenn
- die Vorlage im Ganzen erfasst und ein hinreichendes Textverständnis
erkennbar ist
- die Möglichkeiten der Vorlage in Grundzügen zutreffend erkannt und
für die Gestaltung genutzt werden
- literarische Muster und poetische Repertoires erkennbar verwendet
werden
- die Gestaltung in Stil und Struktur mit der Vorlage korrespondiert
- je nach Aufgabenstellung die eigene Gestaltung in Ansätzen
reflektiert wird.
Einheitliche
Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Deutsch
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i.d.F. vom
24.05.2002), S. 30
Man sieht, das gestaltende Interpretieren ist eine
hochkomplexe Prüfungsform, die sich in keiner Weise vor der
herkömmlichen Textanalyse zu verstecken braucht. Und man sieht ferner,
dass ein guter handlungsorientierter Unterricht, der die Schülerinnen
und Schüler zum Text hinführt und sie in die Lage versetzt,
selbstständig auf soliden, aber nicht überzogenen Grundlagen mit dem
Text umzugehen, die bestmögliche Vorbereitung auf Prüfungen jeglicher
Art ist.
Doch auch er ist noch keine Garantie für wirklich gute
Leistungen, denn ein Rest Talent darf und muss schließlich in Deutsch
ebenso dazugehören wie in Mathematik, Musik oder Französisch. Gerade in
Deutsch ist nicht alles erlernbar. Und nicht alles ist abprüfbar – zum
Glück!
Anforderungen an gestalterische Prüfungsaufgaben
Nun ist es alles andere als einfach, gute Texte und Themen
für Prüfungsaufgaben zum „gestaltenden Interpretieren" zu finden und
viele Vorbehalte, die gegen diese Aufsatzform vorgebracht werden,
begründen sich weniger in deren essentiellen Eigenheiten als vielmehr
darin, dass die entsprechende Aufgabe oder der zugrunde liegende Text
schlecht war. Zunächst ist es unabdingbar, eine gestaltende
Interpretation nur als Teilaufgabe und nur zusammen mit alternativen,
von den Schülerinnen und Schülern je nach Fähigkeiten und Geschmack
auszuwählenden Aufgabenstellungen zu präsentieren. Beiden alternativen
Teilen sollte eine Annäherung an den Text vorausgehen, in der die
Schülerinnen und Schüler diesen für sich aufbereiten und ihr
Textverständnis sichern – und zwar nicht nur auf Konzept, sondern als
Teil der Bewertung. Freilich sollte dabei gewährleistet sein, dass das
Anspruchsniveau des jeweils frei zu wählenden Teils vergleichbar ist.
Hierin dürfte eine der Hauptschwierigkeiten bei der Erstellung einer
derartigen Aufgabe liegen. Eine ganz wesentliche Voraussetzung ist es
selbstverständlich auch, dass die gestaltende Interpretation kohärent
zum Text ist. Es geht z.B. nicht an, den Tagebucheintrag einer Person
entwerfen zu lassen, die von ihrer Persönlichkeit her nie im Leben ein
Tagebuch führen würde. Ebensowenig sollte man einen reflexiven inneren
Monolog von einer Person verlangen, die vom Verfasser so beschrieben
wurde, dass ihr genau die Fähigkeit zur Selbstreflexion abgeht.
Trotz aller Schwierigkeiten: Die Erfahrung mit gut
gestellten, in sich schlüssigen Themen zum gestandenden Interpretieren
zeigt, dass hier Schülerinnen und Schüler gefördert werden, die eine
hohe Sensibilität entwickeln für subtile Textelemente, für Details, für
Formulierungen, für emotionale Aspekte usw., die sie niemals in einer
herkömmlichen Textanalyse würden ausdrücken können. Man bekommt
bisweilen grandiose Arbeiten von Schülerinnen und Schülern zu lesen,
von denen man es nie erwartet hätte – und allein das rechtfertigt die
neue Aufgabenform.
Der Prüfungsaufgabe liegt ein
Textauszug aus einer der beiden Ganzschriften zugrunde. Der
Gestaltungsaufgabe ist eine aspektbezogene Untersuchungsaufgabe
vorangestellt. Der Schwerpunkt der Gesamtaufgabe liegt in der
gestalterischen Arbeit. Die Aufgabenstellung hat auf eine Kohärenz der
Teilaufgaben zu achten.
Gestaltendes Interpretieren ist
hermeneutisches Arbeiten am literarischen Text in gestalterischer Form.
Die Textproduktion – mit Tagebucheintrag, innerem Monolog, Dialog und
Brief als wesentlichen Gestaltungsformen – muss ein überprüfbares
Textverständnis abbilden. Die Produktivaufgabe zielt insbesondere auf
Leerstellen, die der Interpret in erkennbarer Bindung an den Text,
versehen mit einem Spielraum individueller Akzentuierung und
Pointierung, ausgestaltet.
Aufgabenstellungen, die zu
bloßer Reproduktion oder Beliebigkeit führen, sind ungeeignet.
(aus: Merkblatt
Schriftliche Abiturprüfung im Fach Deutsch –
Hinweise zu Textauswahl, Aufgabenstellung und Erwartungshorizont, OSAF
Freiburg, BW).
Anforderungsprofil für eine Aufgabe zur gestaltenden Interpretation
- Gestaltendes Erschließen (laut EPA, 2002): Das gestaltende
Erschließen basiert im Rahmen der Abiturprüfung auf der untersuchenden
Erschließung (Analyse bzw. Interpretation) eines literarischen oder
pragmatischen Textes. Es werden die folgenden Operationen erwartet:
- Erfassen der Vorlage und Entfaltung des
Textverständnisses; bei literarischen Texten unter Einbeziehung der
sprachgeschichtlichen und literarhistorischen Dimension
- Erkennen der Möglichkeiten der Vorlage für die
eigene Gestaltung
- Strukturierung der eigenen Gestaltung
- Anwendung literarischer Muster, poetischer
Repertoires, textsortenspezifischer Anforderungen
- eigenständige und einfallsreiche Textgestaltung
- Beachtung der Korrespondenz zwischen Vorlage und
eigenem Text in Struktur und Stil
- sprachliche und strategische Berücksichtigung
des angegebenen kommunikativen Kontextes
- Anwenden geeigneter Argumentationsverfahren
- ggf. Erläutern und Begründen der eigenen
Textproduktion.
- Die gestaltende Interpretation literarischer Texte erfordert
in Bezug auf die Erarbeitung des Textes und die Gestaltung besonders
folgende Operationen bzw. Leistungen:
- überraschende Einfälle entwickeln, Situationen
zuspitzen, Pointen setzen,
- Figuren plastisch, anschaulich, konsequent
zeichnen; Empathie entwickeln
- Handlungsweisen, Handlungsmuster usw.
überzeugend darstellen und begründen
- Motive aufnehmen und ausgestalten
- literarische Muster und poetische Repertoires
kennen und anwenden
- eine schlüssige Gesamtkonzeption entwerfen
- Stilebene der Vorlage und einzelner Figuren
bestimmen und adäquat gestalten
- Stil der jeweiligen Gestaltungsform verwenden
- ggf. die eigene Textproduktion erläutern und
begründen.
- Zentraler Gedanke der neuen Aufsatzform ist es, dass die
Gestaltung im Sinne des hermeneutischen Zirkels eine Analyse
voraussetzt. Grundlage und Zielpunkt der Aufgabe ist das
Textverständnis. Das heißt: Die Arbeitsaufträge sind aus dem
literarischen Text abzuleiten und die Aufgabe muss wiederum zum Text
hinführen.
- Der Text muss „Unbestimmtheitsstellen" / Textimpulse
enthalten, die den Leser zur Ergänzung anregen / einladen /
herausfordern. Auf eine solche muss sich die Aufgabe beziehen. Die
gewählte Textstelle muss offen genug für eine gestaltende
Interpretation sein, darf aber auch nicht zur Beliebigkeit der Lösung
herausfordern.
- Der Text muss von der Stilform/ Stilhöhe her für den Schüler
verständlich sein.
- Die Aufgabe muss textadäquat sein, das heißt zum Beispiel,
dass sie mit Charakter und Anlage der Figuren übereinstimmen muss.
- Selbstverständlich ist die Textsorte zu nennen, in der die
Arbeit zu erledigen ist (Monolog, Dialog, Brief, Tagebuch etc.).