Die
„Erörterung" im größeren Rahmen einer Unterrichtssequenz
Es wäre interessant zu wissen, bei wie vielen
Schülergenerationen die nicht-textgebundene Erörterung und
ihre Vorgänger schon in Misskredit geraten sind. Während die
Diskussion sich bei Schülern großer Beliebtheit erfreut, ist
die Erörterung bei vielen ein ungeliebtes Stiefkind geblieben -
und das gilt auch für ihr Ansehen bei den Lehrern.
Die Schüler haben oft Vorbehalte den angebotenen Themen
gegenüber, und sie finden es auch nicht sehr spannend zu
üben, wie man eine Gliederung entwirft, mehr oder weniger
krampfhaft nach Beispielen oder Einleitungen sucht („Es war schon immer
eine heftig umstrittene Frage, ob . . . „) und geeignete Schlussworte
findet.
Die Lehrer hingegen hört man über fehlendes Interesse
seitens der Schüler klagen sowie über die Schwierigkeit, die
Stundenzahl für die Behandlung der Erörterung deshalb
möglichst knapp zu bemessen und dennoch den Stoff so aufzuarbeiten
und zu bündeln, dass er verstanden ist und beherrscht wird.
Auf der anderen Seite aber hat die nicht-textgebundene
Erörterung auch Vorzüge, die sie als Aufsatzart unverzichtbar
erscheinen lassen: Sie schult sowohl das dialektische als auch das
analytische Denken der Schüler und zwingt sie, ein Problem aus
verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten, Standpunkte kritisch
gegeneinander abzuwägen, Stellung zu beziehen und - vor allem -
sich selbst zu hinterfragen. Allerdings steht und fällt der Nutzen
der Erörterung natürlich mit der Attraktivität der
besprochenen Themen. Was 1969 offenbar noch aktuell war: „Ist der
Familienspaziergang am Sonntagnachmittag ein guter Brauch, oder sollte
man ihn abschaffen oder: „Soll ein geistiger Arbeiter bei Nacht
arbeiten?"' riefe heute bei den Schülern nur lautes Gelächter
hervor. Die Zeiten haben sich geändert und damit auch die Themen
für die Erörterung.
Die erste zentrale Forderung an eine Unterrichtseinheit
„Erörterung" in Klasse 10 heißt also, dass die Themen aus
der Erfahrungswelt der Schüler stammen und zeitbezogen sein
sollten.
Des weiteren kommt es aber auch darauf an, wie die
Unterrichtseinheit präsentiert wird. Wenn etwa über viele
Stunden hinweg die einzige methodische Abwechslung darin besteht, dass
einmal der Tageslichtprojektor, ein anderes Mal die Tafel benutzt wird
und ansonsten jede Stunde ohne Rücksicht auf das Thema gleich
verläuft, so wird dies die Beliebtheit der Erörterung nicht
eben steigern.
Dem kann damit entgegengewirkt werden, dass man sich um
methodische Vielfalt bemüht und außerdem versucht,
möglichst viel Stoff zum Thema ,;Erörterung" so an andere
Unterrichtseinheiten anzubinden, dass er als ein integrierter
Bestandteil z. B. des Literaturunterrichts erscheint.
Es geht also um zweierlei: Zum einen soll gezeigt werden, welche
methodischen Möglichkeiten es gibt, die Erörterung so mit
anderen Inhalten des Lehrplans für Klasse 10 zu verbinden, dass
einerseits diese Inhalte durch die Formen der Erörterung vertieft
werden und dass andererseits die Erörterung durch die anderen
Inhalte mit Substanz gefüllt wird. Zum andern ist zu prüfen,
wie man die eigentliche Behandlung des Themas „Erörterung"
vielseitig und dennoch didaktisch sinnvoll gestalten kann.
Die folgenden Ausführungen begreifen sich lediglich als
Anregungen zur konkreten Unterrichtsgestaltung und nicht etwa als
tiefgreifende Analyse dieser Aufsatzart. Des weiteren wurde auch nicht
zwischen den verschiedenen Erscheinungsformen der Erörterung
differenziert. Dagegen wurde Wert darauf gelegt, im Sinne eines
„verbundenen Deutschunterricht" Inhalte aller drei Teilbereiche des
Fachs zu berücksichtigen und miteinander zu verbinden - so
gehören z. B. die zahlreichen Gestaltungsaufträge mit zum
Arbeitsbereich „Sprechen und Schreiben".
1. „Erörterung" als integrierter Teil des
Literaturunterrichts
Am Beispiel von Schillers Erzählung „Der Verbrecher aus
verlorener Ehre" sei nun demonstriert, wie „erörternde Formen" so
in den Literaturunterricht integriert werden können, dass der
Schüler sie nicht als isolierte Aufgabenstellung wahrnimmt.
Der eigentlichen Behandlung des Textes wird ein Zitat Georg
Büchners vorangestellt. In einem Brief an seine Familie schreibt
er 1834 folgendes:
„Ich verachte niemanden, am wenigsten wegen seines Verstandes oder
seiner Bildung, weil es in niemands Gewalt liegt, kein Dummkopf oder
kein Verbrecher zu werden - weil wir durch gleiche Umstände wohl
alle gleich würden und weil die Umstände außer uns
liegen. „3
Die Schüler sollen zunächst Büchners Zeilen
erläutern und sie dann als These formulieren. Anschließend
bilden sie die Gegenthese dazu. Dies fällt ihnen in der Regel
nicht so leicht, wie es scheinen möchte; vor allem bereitet ihnen
die Formulierung der Gegenthese erstaunlich große
Schwierigkeiten. Bezweckt wird mit dieser Vorgehensweise, dass die
Aussage Büchners polarisiert wird, was es dem Schüler
erleichtert, zu ihr Stellung zu nehmen. Diese Thesen sind ein erster
Zugriff zum Thema, eine indirekte Erläuterung gewissermaßen,
die unbedingt vorgeschaltet werden muss, damit die Schüler das im
Text angesprochene Thema in seiner Komplexität verstehen.
Die Klasse, in der diese Unterrichtseinheit behandelt wurde,
einigte sich schließlich auf folgende Ergebnisse:
These: Jeder Mensch kann durch bestimmte Umstände zum
Verbrecher werden.
Gegenthese: Jeder Verbrecher ist für seine Handlungsweise
ganz allein verantwortlich.
Man darf nun nicht erwarten, dass die Diskussion der beiden Thesen
tiefschürfende psychologische Erkenntnisprozesse in Gang setzen
werde, aber die Schüler interessieren sich in der Regel sehr
für das Thema und diskutieren lebhaft, wobei sich, nach
anfänglich unterschiedlichen Ansichten, schon bald als Fixpunkt
aller Überlegungen die unlösbare Frage stellen wird,
inwieweit der Mensch fremdbestimmt sei - etwa auch durch Erziehung,
Erfahrungen etc. - und inwieweit sich dadurch die Schuld eines
Verbrechers relativiere. Diese Aporie tut der Sache jedoch keinen
Abbruch, im Gegenteil, denn jetzt kann die Frage bearbeitet werden, was
denn eigentlich ein „Verbrecher" sei. Die Analyse dieses Begriffs zeigt
den Schülern seine Relativität und macht ihnen seine
partielle Abhängigkeit von der jeweils herrschenden
Gesellschaftsform und Gesellschaftsnorm bewusst. Damit ist die
Grundlage geschaffen, mit Schillers Text zu beginnen.
Indirekt wird durch dieses methodische Vorgehen praktisch nebenbei
erreicht, dass die Schüler zum einen die Bedeutung einer gezielten
Begriffsbestimmung erkennen und dass sie - wenn auch zunächst nur
im affektiven Bereich - sehen, wie komplex eine derartige
Begriffsbestimmung sein kann.
Im nächsten Unterrichtsschritt werden nun die bisher
gewonnenen Erkenntnisse auf den „Sonnenwirt" angewandt, und es wird die
Frage gestellt, inwiefern er Täter und inwiefern Opfer ist. Damit
dies nicht in einer textunabhängigen Diskussion zwischen einigen
Schülern diskutiert wird, kann man eine Art Gerichtsverhandlung
simulieren. Zunächst formulieren die Schüler in einer
Anklageschrift, was Christian Wolf zur Last gelegt wird.
Anschließend werden Kleingruppen gebildet, von denen sich die
eine Hälfte der Aufgabe widmet, die Notizen - und nicht mehr! -
des Rechtsanwalts für dessen Plädoyer zu entwerfen, die
andere Hälfte dagegen verfasst die des Staatsanwalts. Die
Leitfrage heißt jeweils: Was versucht der Rechtsanwalt, was der
Staatsanwalt in den Vordergrund zu stellen? - Die Aussagen müssen
am Text, d. h. an Taten Wolfs belegt sein.
Methodisch ist dabei für das weitere Vorgehen wichtig, dass
alle Schüler die einzelnen Aspekte der Gruppen mitschreiben und
dass diese Mitschriften auf Zettel - und nicht ins Heft - gemacht
werden. Schließlich werden die Ergebnisse zusammengetragen,
verglichen und vervollständigt.
Bis dahin haben sich die Schüler jedoch nur um die eine Seite
gekümmert. Sie haben die Gegenseite zwar gehört - was allein
schon einige zu spontanen Stellungnahmen herausfordert, denn die
Schüler sind erstaunt, wie verschieden man ein und dieselbe Sache
bewerten kann -, haben sich aber geistig noch nicht selbst mit der
Gegenseite auseinandergesetzt' Deshalb werden jetzt die Zettel
getauscht, so dass z. B. diejenigen; die die Argumente für den
Rechtsanwalt entworfen haben, nun die Position des Staatsanwalts
vorgelegt bekommen - und natürlich umgekehrt. Daraus fertigen die
Schüler zuhause ein vollständiges Plädoyer an. Auf diese
Art und Weise lernen sie beide Positionen intensiv kennen. Sie denken
sich in zwei verschiedene Rollen hinein, lernen zwei verschiedene
Sichtweisen erkennen und begründen. Damit lernen sie ein
fundamentales Element der Erörterung: die Rollenflexibilität,
denn das Erörtern ist im Grunde eine partnerbezogene
Beschäftigung, ist die Betrachtung eines Problems von
verschiedenen Standpunkten aus.
Und das hier dargestellte Vorgehen gleicht dem einer
Erörterung. Am Anfang steht als Einleitung die Auflistung der
Verbrechen des Sonnenwirts und die Frage, inwieweit er schuldig ist;
sodann folgen zwei konträre Ansichten, die am Text belegt sein
müssen, wobei diese Textbelege den Beispielen in einer
Erörterung entsprechen, und schließlich formulieren die
Schüler den Richterspruch mit Begründung. Dieser Teil
entspricht, als Schluss, der eigenen Stellungnahme in der
Erörterung.
Selbstverständlich ließe sich dieses Konzept noch
dahingehend ausbauen, dass z. B. der Prozess protokolliert oder im
Unterricht gespielt wird, dass Zeugen vernommen werden usw.
Es versteht sich auch von selbst, dass die hier beschriebene
Methode übertragbar ist auf andere Werke, die im Lehrplan für
Klasse 10 auftauchen ,4 und dass die bisher beschriebenen
Unterrichtsschritte lediglich als eine Art Einführung in die
Behandlung der Erzählung angesehen werden können. In den
folgenden Stunden wäre u. a. die bisher fehlende historische
Distanz aufzuzeigen - etwa durch die Fragestellung, wie Schiller selbst
zu Wolf steht, warum er ihn gerade so und nicht anders sieht, wie er
seine Aussageabsicht sprachlich und formal gestaltet und warum
schließlich die damaligen Dichter die im Sonnenwirt
verkörperte Art von Verbrecher zwangsläufig völlig
anders einschätzen mussten, als wir deren heutiges Pendant sehen
würden.' Grundsätzlich darf aus dem bisher Gesagten auch auf
keinen Fall gefolgert werden, dass die Erörterung bei einer
solchen Behandlung der Erzählung im Vordergrund stünde. Dies
ist nicht der Fall. Im Gegenteil bietet sich eine solche, der
Erörterung verwandte Form lediglich dazu an, den Text zu erhellen
und die Schüler zum Thema hinzuführen, denn der Zugang zum
Text - z. B. über Schillers Einleitung - ist schwierig genug.
Schillers Text ist also nicht Vehikel für die Erörterung,
sondern umgekehrt.
Im nächsten Teil der Unterrichtssequenz wird Heinrich
Bölls Erzählung „Die verlorene Ehre der Katharina Blum"
besprochen. Schon allein der Titel dieses Textes weist auf die
Nähe zu dem Schillers hin, und es ist durchaus lohnend, in einem
Vergleich nach Gemeinsamkeiten und Unterschieden zu fragen.
Eingeleitet werden kann dieser Teil wiederum durch eine
Begriffsbestimmung, dieses Mal des Begriffs „Ehre". Auch hier fragen
die Schüler wieder nach dem Bedeutungsgehalt des Wortes, und zwar
in Abhängigkeit vom jeweiligen zeitlichen Kontext bei Schiller und
Böll. In der Regel werden sie schon bald auf die Wechselbeziehung
zwischen den Polen „gesellschaftliches Ansehen" und
„Selbstwertgefühl" kommen. „Ehre" ist natürlich ein sehr
abstrakter Begriff, aber da man sich auf die beiden Texte stützen
kann, ist die Aufgabe lösbar.
Die eigentliche Besprechung der Erzählung Bölls braucht
hier nur am Rande erwähnt zu werden. Der Hinweis mag genügen,
dass die Analyse der „Zeitung", ihrer Sprache, Wirkung und Verbreitung
zwangsläufig hinführt zum Thema „Pressefreiheit - wie weit
darf sie gehen?", mit dem die eigentliche Unterrichtseinheit
„Erörterung" begonnen wird.
2. Spielarten der Erörterung
Die Probleme, die Pressefreiheit mit sich bringt, liegen nach der
Lektüre von Bölls Erzählung auf der Hand, doch ebenso
eindeutig und leicht einsehbar sind die Aspekte, die den Wert der
Pressefreiheit deutlich machen. Inhaltlich stellt das Thema also keine
großen Anforderungen an die Schüler. Sie müssen
lediglich erkennen, wie einzelne Verleger versuchen, eine
Monopolstellung zu erreichen und welche Gefahren eine
Pressekonzentration mit sich bringt, und sie müssen ihre Aussagen
mit geeigneten Beispielen untermauern.
Als nächstes Thema und gleichzeitig als Kernstück der
Unterrichtseinheit dient eine Überschrift aus der Zeitung „Das
Parlament" vom 26.11.1983: „Verkabelung: Fortschritt oder
Volksverdummung?". Einleitend wird den Schülern die Aufgabe
gestellt, im Rahmen einer Blitzumfrage (z. B. einer Wochenzeitschrift)
kurz ihre Meinung zu diesem Thema aufzuschreiben. Diese schriftliche
„situative" Betrachtungsweise hat gegenüber der einfachen
Lehrerfrage zahlreiche Vorteile. So wirkt eine Situierung von
Unterrichtsinhalten immer motivierender als eine oftmals akademisch
scheinende Frage, und die Schüler arbeiten auf diese Art und Weise
erfahrungsgemäß lieber und gründlicher. Die Auswertung
der Ergebnisse zeigt eine erstaunliche Diversität der Meinungen
und Begründungen. Das Unterrichtsgespräch über die
Hintergründe für die vielen verschiedenen Meinungen liefert
den Stoff für mögliche Einleitungen in das Thema.
Im nächsten Unterrichtsschritt wird nun die Klasse je nach
Größe in vier oder zweimal vier Gruppen eingeteilt, und
jeder Gruppe wird eine der vier im Bundestag vertretenen Parteien
zugeordnet. Danach wird jeder Gruppe die Mitschrift der Rede eines
Vertreters „ihrer" Partei ausgegeben, und jede Gruppe muss alle
Argumente dieser Rede herausschreiben - damit wird im übrigen ganz
nebenbei das Exzerpieren geübt. Dann werden die „Parteiargumente"
gegebenenfalls noch durch eigene ergänzt. Methodisch ist dabei
überaus wichtig, dass die zusammengesuchten Argumente in ganzen
Sätzen formuliert werden, und zwar so, dass sie auch ein anderer
inhaltlich verstehen kann. Die Lehrkraft nimmt dann die Ergebnisse der
Gruppen mit nach Hause und tippt die Argumente ab - eventuell pro und
contra auf zwei verschiedenfarbige Matrizen. Dabei ist darauf zu
achten, dass sich die Zahl der Argumente von F. D. P. und CDU auf der
einen und SPD und Grünen auf der anderen Seite in etwa entspricht.
Die fertigen Abzüge werden nun eventuell noch so eingeschnitten,
dass die einzelnen Argumente vom Schüler ohne Schwierigkeiten noch
vollends abgerissen werden können.
Dieses Vorgehen sieht zwar nach Effekthascherei und
„Unterhaltungspädagogi" aus und ist auch recht arbeitsintensiv,
bringt aber für den Unterricht selbst sehr viel.
Die nächste Stunde kann dann eventuell mit einer kurzen
Podiumsdiskussion o. ä. begonnen werden, oder es werden gleich die
eingeschnittenen Zettel ausgegeben, und zwar mit dem Auftrag, die
besten Argumente auszusuchen und steigernd aufzubauen. Die Besprechung
dieses Auftrags zeigt die verschiedenen Überlegungen, unter denen
die Schüler an die Sache herangehen, und macht die
Prioritäten sichtbar, die die Schüler für sich setzen.
Das wiederum ermöglicht ein sehr anregendes
Unterrichtsgespräch. Aber die Arbeit mit solchen Papierstreifen
birgt noch andere Möglichkeiten. Man kann Beispiele u. ä.
zwischen die Argumente setzen lassen, man kann die Argumente einander
zuordnen lassen und so feststellen, welche unwidersprochen bleiben -
und man kann vor allem in einem weiteren Durchlauf die wesentlichen
Argumente jeder Seite steigernd und nach Themenkomplexen alternierend
aufbauen lassen.' Jetzt werden nicht zuerst alle Argumente für die
eine und im Anschluss daran für die zweite Position gebracht,
sondern beide Positionen werden abwechselnd dargestellt. Sofern viele
Argumente berücksichtigt werden, ist dies allerdings eine sehr
komplexe Arbeit und es empfiehlt sich, genaue Anweisungen zu geben und
die Anordnung der Argumente mit Klebstoff fixieren zu lassen, damit sie
anschließend in Gruppen leichter diskutiert werden kann. Man muss
bei den hier zu erwartenden Leistungen sicherlich zum Teil Abstriche
machen. Dennoch ist dieser Unterrichtsschritt sinnvoll, weil hierbei
konkret und direkt auf die Argumente der Gegenseite eingegangen wird.
Das Beharren auf dem eigenen Standpunkt ist unmöglich. Die Arbeit
verlangt viel geistige Flexibilität. Vor allem aber macht das
Arrangieren der Papierstreifen den Schülern großen
Spaß, und das Thema „Erörterung" verliert ein
Beträchtliches von seinem Ruf, trocken und langweilig zu sein.
Abgeschlossen wird der Unterrichtsschritt damit, dass die
Schüler einen Fernseh- oder Zeitungskommentar zu der „Debatte"
verfassen, der wiederum ihre persönliche Ansicht als Folge der
Beschäftigung mit dem Thema deutlich werden lässt. Dieser
Schritt entspricht dem Schluss einer Erörterung und
ermöglicht gleichzeitig einen Vergleich der Schülermeinungen
jetzt und vor der Besprechung des Themas.
Mit diesem Unterrichtsschritt, der im übrigen den
Arbeitsbereich „Sprechen und Schreiben" stark berücksichtigt, ist
der zentrale Teil der Unterrichtseinheit „Erörterung"
abgeschlossen, und es kann sich jetzt entweder gleich eine Art „Theorie
der Erörterung", also eine Zusammenfassung z. B. der
Aufbauprinzipien der Erörterung, anschließen, oder es kann
noch ein Thema zum Fernsehen allgemein zwischengeschaltet werden.
Beispielsweise würde sich das in den „Aufgabenbeispielen im
Fach Deutsch" genannte Thema: „Das Fernsehgerät ist das, was man
daraus macht: Fenster der Welt - Quelle der Bildung -
Vergnügungsautomat … „ nahtlos an den Komplex „Kabelfernsehen"
anschließen und den Übergang zur Unterrichtseinheit
„Fernsehen" schaffen - an deren Ende wiederum das Heft „Zukunft" aus
der Reihe „Politik und Unterricht", und da speziell Baustein drei,
„Video", eingesetzt werden könnte.'
Weitere
Möglichkeiten in Einzelbeispielen
1) Schiller, Maria Stuart
Weil die Erörterung auf vielfältigste Weise in den
Unterrichtszusammenhang integriert werden kann, empfiehlt es sich, aus
Gründen der Motivation die eigentliche Besprechung dieser
Aufsatzart nicht zu ausführlich zu gestalten, sondern statt dessen
lieber in anderen Unterrichtszusammenhängen darauf
zurückzukommen - sei es nun direkt oder indirekt.
So lässt sich die Erörterung zum Beispiel sogar mit
Unterrichtseinheiten wie Schillers „Maria Stuart" gewinnbringend
verknüpfen. Die Erörterung des Themas: „Die Schüler
sollten selbst wählen dürfen, welche Lektüren im
Unterricht behandelt werden" vor der Behandlung von Schillers Drama
zwingt die Schüler beispielsweise dazu, sich Gedanken zu machen
über den Nutzen und die Funktion der Beschäftigung mit
älterer Literatur und über das Spannungsverhältnis
zwischen ihren Erwartungen an die Literatur einerseits und den
„Leistungen" älterer Literatur andererseits.
Gleichgültig, wie die Schüler zu der Frage stehen -
durch die Bearbeitung dieses Themas wird einer unkritischen
Voreingenommenheit älterer Literatur gegenüber
entgegengewirkt, denn die Schüler müssen auf jeden Fall auch
Argumente gegen ihr eigenes Vorurteil suchen, und das kann dem
Unterricht nur förderlich sein.
Im Verlauf der Unterrichtseinheit kann man nun entweder ein
Streitgespräch zwischen Shrewsbury und Burleigh entwerfen oder die
Schüler ein „Protokoll" eines der beiden verfassen lassen, das den
Verlauf eines solchen fiktiven Gesprächs wiedergibt und in dem
damit sowohl die eigenen als auch die gegnerischen Argumente
dargestellt werden. Gegebenenfalls kann ein solcher Auftrag
natürlich auch gemeinsam oder in Gruppen stichwortartig
vorbereitet werden.
Nach Abschluss der Besprechung, eventuell als eine Aufgabe der
Klassenarbeit, könnte folgendes Thema bearbeitet werden: „Der
Literaturkritiker Otto Ludwig hat Schiller vorgeworfen, er habe aus der
Elisabeth einen gewöhnlichen, platten Theaterbösewicht'
gemacht. - Zeigen Sie am Text, was Ludwig zu dieser Aussage veranlasst
haben könnte. Nehmen Sie Stellung zu diesem Urteil, und
begründen Sie Ihre Aussagen am Text." - Hier dient die
Erörterung dazu, die Interpretation zu vertiefen, wobei nicht
zuletzt nebenbei das richtige Zitieren geübt wird, denn der
Schüler ist gezwungen, am Text zu arbeiten, und dies bei der
Bearbeitung beider Seiten, denn es ist klar, dass das Urteil Ludwigs zu
kurzsichtig ist und der Schüler im Unterricht wohl auch eine
differenziertere Sichtweise gelernt hat."
Das Beispiel „Maria Stuart" zeigt drei Möglichkeiten, die
Erörterung mit literarischen Themen zu verbinden:
a) als Vorbereitung auf den Text,
b) als Ausgestaltung während der Bearbeitung eines Textes und
c) als Nachgestaltung im Anschluss an die Besprechung eines Textes.
Als weitere Einzelbeispiele für die Verbindung von
Erörterung und literarischem Werk seien im folgenden noch einige
Texte genannt, die zwar voneinander unabhängig sind und auch
einzeln behandelt werden können, die aber trotzdem thematisch
sowohl mit dem vorgestellten ersten Teil der Unterrichtssequenz als
auch untereinander zusammenhängen und so nahezu beliebig
miteinander verknüpft werden können, denn alle lassen sich
unter das Thema „Recht-Unrecht-Gewalt" subsumieren.
2) Kurzgeschichten und Parabeln
Die Eskalation von Gewalt und die Frage nach Sinn und Unsinn von
Auseinandersetzungen könnten zum Gegenstand des Themas
„Auseinandersetzungen aus dem Wege gehen. - Was könnte für
diese Haltung, was dagegen sprechen?" werden. Im Anschluss daran
böte sich z. B. die Behandlung von Wiemers „Geschichte im
Konjunktiv" an, die dieses Thema in satirisch-überspitzter Weise
behandelt
Die Jugendlichen sind gerade im Alter von 15-16 Jahren recht
anfällig für plakative Sprüche. So findet z. B. der Satz
„Wo Unrecht Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht" zunächst oft
ungeteilte Zustimmung. Erst der Versuch einer Begriffsbestimmung
dessen, was man unter „Recht" bzw. „Unrecht" und unter „Widerstand"
verstehen kann, und die Analyse der Gefahren, die dieser Satz birgt,
zeigen den Schülern, dass das Problem weitaus vielschichtiger ist,
als es auf den ersten Blick zu sein scheint. Die hier gewonnenen
Erkenntnisse könnten ihrerseits gut als Grundlage für die
Behandlung von Brechts Parabel „Maßnahmen gegen die Gewalt"
genutzt werden, an die sich dann andere Parabeln anschließen
können.
Erörterung
und Karikatur
Zum Abschluss sei noch die Möglichkeit angesprochen, die
Erörterung an einer Karikatur festzumachen. Das Besondere daran
ist, dass die Schüler sich hier ihr Thema gewissermaßen
selbst stellen und zunächst nicht die zur Diskussion stehende
Karikatur, sondern die aus ihr abgeleiteten Themen zum Gegenstand der
Untersuchung machen und diskutieren. Diese Version der
„Erörterung" geht also insofern ungewohnte Wege, als nicht, wie
normal, ein Sachverhalt aus einem Thema herausgearbeitet wird, sondern
man umgekehrt das Thema aus dem dargestellten Sachverhalt ableitet.
Damit wird der eigentlichen Erörterung der Unterrichtsschritt der
Reflexion des Themas vorangestellt. Eigentliches Thema dieses ersten
Schrittes ist also die Rezeption einer Problematik, und diese selbst
wird erst in einem zweiten Zugriff erörtert. Des weiteren bieten
sich bei der Erörterung einer Karikatur zahlreiche methodische
Möglichkeiten der Fortsetzung - z. B. die Leserbriefdiskussion,
das Entwerfen einer Gegenkarikatur, der Übergang zu literarischen
Texten oder das Verfassen eigener Texte zum Thema.
Es ist indes klar, dass diese Möglichkeit nur noch indirekt
mit „Erörterun" zu tun hat und dass sie sich deshalb vorzugsweise
zur abwechslungsreicheren Gestaltung von Einzelstunden eignet, weniger
aber als gleichberechtigter Teil einer größeren
Unterrichtseinheit.
Abschließende Bemerkungen
Wie eingangs schon gesagt, sollte es in dem Aufsatz lediglich
darum gehen, Anregungen zu geben und Möglichkeiten aufzuzeigen,
das ungeliebte Thema ,,Erörterung" gründlich und dennoch
interessant zu behandeln. Es versteht sich von selbst, dass dabei
zwangsläufig viel mehr Themen angesprochen wurden als im aktuellen
Unterricht tatsächlich behandelt werden können.
Andererseits jedoch wird die Erörterung auch in Klasse 9
verlangt. Grundsätzlich lässt sich vieles von Klasse 10 auf
Klasse 9 übertragen, nur müssen dabei natürlich die
Erwartungen stark zurückgeschraubt werden. Es empfiehlt sich
vielleicht, die Erörterung in Klasse 9 mit dem Lehrplaninhalt
„Informieren" zu verbinden, so dass die Schüler also zunächst
einmal lernen, dass man sich erst gründlich in ein Thema
einarbeiten muss, bevor man sinnvoll darüber reden kann.
Im übrigen gilt für das Thema „Erörterung" das
gleiche wie für alle anderen: Es sollte interessant sein, ohne
dass dabei am Niveau Abstriche gemacht werden müssten. Und wenn
die hier formulierten Überlegungen und Anregungen dazu beitragen
können, die eine oder andere Unterrichtsstunde etwas aufzulockern,
so haben sie ihren Sinn erfüllt.